Motorrad Classic 6/96 - Nov/Dez 1996 - Kreidler Florett
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Motorrad Classic 6/96 - Nov/Dez 1996 - Kreidler Florett

Titelbild: Kreidler Florett, das Kleinkraftrad

PLUS: BMW R16: Luxusklasse - Honda CL 77: Viel Vergnügen - Restaurierung eines Lux-Motors - Museum Klaffenbach - Benelli Replica - Motobi Zweitakter

Menge
Auf Lager: Lieferzeit ca. 1 bis 4 Werktage

Original Inhaltsbeschreibung:

  • Kreidler Florett
  • Honda CL 77
  • BMW R16
  • AJS/Matchless-Einzylinder
  • Restaurierung Lux-Motor
  • Selbst restaurieren Teil 38
  • Portrait Fritz Seeber
  • Motobi-Zweitakter
  • Benelli-Replica
  • Museum Klaffenbach

Meinug:

Ein X ist kein U: Da haben wir den Salat: Selbst die, die es wissen müßten, verwechseln Motorräder mit Leichtkrafträdchen.

Burkhard Pfeiffer hatte sich anfang Sommer 1995 eine MZ RT 125/3, Modell 1961, in gut erhaltenem Zu­stand gekauft. Und da­mit wollte er nun fah­ren. Mit Fotokopie des alten DDR-Fahrzeug­briefes, MZ- Datenblatt und dem notwendigen Auszug aus dem Zentralregister in Flensburg fuhr er zum TÜV in Hamburg ­Harburg. Technisch gab es an der RT nur Kleinigkeiten zu bemängeln, doch dann wurde Burkhard Pfeiffer vom amtlich anerkannten Sachver­ständigen aufgeklärt:

Weil die MZ nicht ständig zu­gelassen war, müßte sie jetzt wie­der neu zum Verkehr zugelassen werden. Und weil nach aktuellen Vorschriften alle Motorräder mit maximal 125 cm Hubraum und höchstens elf kW Motorleistung keine Motor-, sondern Leichtkraft­räder sind, könne ihm kein Fahrzeugbrief und -schein mehr aus­gestellt werden, sondern nur eine Betriebserlaubnis. Dafür sei die MZ dann von der Kraftfahrzeug­steuer befreit. Burkhard Pfeif­fer rief seine Versicherungs­gesellschaft an. Die wollte für das Kraftrad MZ RT 125/3 nur rund 100 Mark haben, als Leichtkraftrad wäre aber für dieses Fahrzeug etwa das Siebenfache fällig.

Der Sachverständi­ge beim Hamburger TÜV bewies wenig Sachverstand. Die MZ RT 125/3 ist ein 35 Jahre altes Motor­rad, das bereits schon einmal zum Verkehr zugelassen worden war, stillgelegt worden ist und jetzt wie­der zugelassen werden soll. Dabei müssen jene StVZO- Vorschriften angewendet werden, wie sie 1961 galten. Die MZ wird also nicht neu oder erstmals zugelassen, sondern wieder zugelassen. Und wenn im alten Fahrzeugbrief dazu geschrie­ben steht, daß die RT 125/3 am Tage ihrer ersten Zulassung einst ein Kraftrad war, dann ist sie jetzt und auch unter neuen gesetzlichen Vorschriften - verdammt nochmal immer noch ein Kraftrad und kein Leichtkraftrad. Besitzstands- Wah­rung heißt sowas im Amtsdeutsch, das auch der Hamburger Sachver­ständige wissen müßte. Aus einem Ackerschlepper wird doch auch nicht per Gesetzesänderung ein Per­sonenkraftwagen.

Doch dürfte Burkhard Pfeiffer mit einem Kraftrad, Hersteller MZ, Typ RT 125/3, überhaupt fahren, wo für Motorräder mit mehr als 50 cm Hubraum laut Straßenverkehrs-Ord­nung (STVO) doch Führerschein Klasse eins vorgeschrieben ist? Er hat ja nur Klasse drei, und mit sei­nem Autoführerschein darf er laut aktueller Gesetzgebung zwar Motor­rad fahren, aber eben nur solche, die laut Fahrzeugschein und -brief oder Betriebserlaubnis Leichtkraftrad heißen. Wenn die MZ aber ein Kraft­rad ist, wäre Burkhard Pfeiffer dann mit ihr ohne nötige Fahrerlaubnis unterwegs? Nein, denn alle, die den Führerschein Klasse drei vor dem Stichtag 1. April 1980 erworben haben, dürfen außer Leichtkrafträder auch Krafträder fahren, sofern sie den für Leichtkrafträdern geltenden Bestimmungen entsprechen, also maximal 125 cm Hubraum, maxi­mal elf kW (16 PS) Motorieistung und nicht mehr als 100 km/h Höchstgeschwin­digkeit haben.

Seitenanzahl: 96 Seiten

Sprache: Deutsch

Gewicht: 220 Gramm

MotorradClassic-DE.6-1996

Eigenschaften von diesem Artikel

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