Motorrad Classic 4/96 - Juli/August 1996 - Variationen DKW RT 125
Titelbild: Thema mit Variationen DKW RT 125
PLUS: Mit allen Wassern gewaschen: Die besten Geländesport Fotos (Teil 2) - Der Dauerbrenner: Norton Model 18 - Scharfes für die Straße: Suzuki T 500 - Für Berge und mehr: Puch 250 SGS - Geheimnis gelüftet: Bahnrenn Motor von Opel
Original Inhaltsbeschreibung:
- DKW RT 125
- Suzuki T 500
- Report: als Verkäufer auf der Veterama
- Quickly und Triumph: die Gewinner
- Wasser marsch: Geländesport Fotos (Teil 2)
- Bahnrennmotor von Opel
- Portrait Joachim Seifert
- Selbst restaurieren, Teil 36
- H. W. Bönsch zum Gedenken
- Puch SGS
- Norton Model 18
- Die Entwicklungsgeschichte der Zweitaktmotoren (Teil 1)
Meinung:
Alles beim Alten, und doch was Neues: Die seit 23. Februar 1996 geltende Leichtkraftrad Verordnung stiftet auch unter Veteranenfreunden Verwirrung.
Alle Motorräder mit maximal 125 cm Hubraum und höchstens elf kW (15 PS) Motorleistung sind automatisch Leichtkrafträder, auch wenn sie bereits als Krafträder zugelassen worden sind, diktierte Hubert Koch vom IVM (Industrie-Verband Motorrad) einem Tageszeitungschreiber in dessen Notizblock. Ja was denn nun? Ist ab sofort eine 125er Zweitakt-Fox, eine DKW RT 125 oder eine Honda CB 92 kein Kraftrad mehr, sondern ein Leichtkraftrad - und würde damit plötzlich ein Vielfaches an Haftpflichtprämie kosten?
Zur Beruhigung: Wenn die oben als Beispiel erwähnten Motorräder bereits zum Verkehr zugelassen sind, es für sie also einen Kraftfahrzeug Brief gibt, worin unter Ziffer eins Krad Motorrad steht, dann bleiben NSU Fox und Co. nach wie vor Motorräder der Klassen bis zehn oder bis 17 PS - mit entsprechend billigen Haftpflicht-Prämien. Und wer eine alte 125er restauriert hat und zum Fahren noch einen Kfz-Brief braucht, dem wird der amtlich anerkannte Sachverständige beim TÜV für die Zulassung zum Straßenverkehr - nach wie vor - bescheinigen, daß eine Fox RT oder die alte Einzylinder-CB 125 immer noch ein Motorrad und kein Leichtkraftrad ist.
Zum Fahren und Spaß haben damit ist übrigens nicht unbedingt ein Motorrad-Führerschein Voraussetzung. Nach wie vor genügt auch der Auto-Führerschein, also Klasse drei, sofern er vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
Nach der neuen Leichtkraftrad-Verordnung dürfen 16- und 17 jährige mit Führerschein Klasse 1b Motorräder mit maximal 125 cm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h (plus Toleranz) fahren. Also hört, Ihr Väter unter den Veteranenfreunden, die Ihr ein Fahrzeug für Eure Sprößlinge sucht: Alles Alte, was die erwähnten Voraussetzungen erfüllt - eine Adler M 100 beispielsweise, eine Pony 100 oder eine 125 ZDB von NSU - wird dank der neuen Regelung für den Nachwuchs plötzlich interessant. Freilich muß in diesen Fällen aus dem Kraftrad erst ein Leichtkraftrad werden. Noch ist dies per TÜV- und Zulassungsstellen-Besuch ohne große Probleme möglich. Ein kleiner Nachteil freilich ist dabei: Als Leichtkraftrad entsprechend aktuell geltenden Vorschriften zugelassen, würde ein solches Motorrad dann mindestens 50 Mark im Monat Haftpflicht-Prämie kosten. Doch dafür darf Sohnemann (und natürlich auch Töchterchen) dann auch schon bei der nächsten Ausfahrt selbst im Sattel sitzen.
Seitenanzahl: 98 Seiten
Sprache: Deutsch
Gewicht: 223 Gramm
Eigenschaften von diesem Artikel
- Magazine vom Monat ...
- 7/Juli
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- 1996