Titelbild: Reportage: Deutsche Fahrlehrer im Land der Superlative
PLUS: Fahrlehrer Versicherung: Tarifänderungen ab 1 Januar - Bundesvereinigung: Moderatoren für die Nachschulung ausgebildet - Fahlerer Recht: Kann der Fahrlehrer freier Mitarbeiter sein?
Blickpunkt Wie angekündigt veröffentlichen wir erstmals in diesem Heft den „Blickpunkt". Mit ihm verwirklichen wir ein Vorhaben der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Arbeitsunterlagen für den Fahrlehrer zu schaffen. Die Themen Recht, Pädagogik, Physik und Technik werden die Schwerpunkte sein. Wir beginnen mit einem Beitrag von Ministerialrat Dr. Hans-Peter Vogt vom Bundesverkehrsministerium. Der Blickpunkt ist jeweils in Heftmitte zum Herausreißen eingebunden. Für interessierte Fahrlehrer bieten wir einen Sammelordner mit Sachregister an, der bei der Redaktion bestellt werden kann. Die fachliche Redaktion liegt bei einem Kollegium, das aus Prof. Dr. Dr. Böcher, Ministerialrat Dr. Vogt, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung, Ernst Fröhling, und Chefredakteur Dr. Nitsche besteht.
FAHRLEHRERVERSICHERUNG Tarifänderungen ab 1. Januar 1979 Mitgliederversammlung der Fahrlehrerversicherung 1979 Presse in Stichworten
VERBÄNDE Überdurchschnittliche Steigerung der Zahl von Fahrschülern in der Oberpfalz Nachrufe
BUNDESVEREINIGUNG Moderatoren für die Nachschulung ausgebildet Das Kraftrad in der STVZO
NACHRICHTEN
FAHRLEHRERRECHT Kann der Fahrlehrer „freier Mitarbeiter" einer Fahrschule sein?
REPORTAGE Deutsche Fahrlehrer im Land der Superlative
BLICKPUNKT Die Aufgaben des Fahrlehrers nach der Fahrschülerausbildungsordnung
GESETZE/VERORDNUNGEN Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Paßfoto mindestens 36 x 47 mm
RECHT § 19 ist strikt einzuhalten Das Abholen von Fahrschülern zum theoretischen Unterricht ist verboten Gegendarstellung
Zeitschrift für Kraftfahrlehrer - Jahrgang 30 - Heft 1/Januar 1979
Titelbild: Reportage: Deutsche Fahrlehrer im Land der Superlative
PLUS: Fahrlehrer Versicherung: Tarifänderungen ab 1 Januar - Bundesvereinigung: Moderatoren für die Nachschulung ausgebildet - Fahlerer Recht: Kann der Fahrlehrer freier Mitarbeiter sein?