Der Spiegel Nr.50 / 4 Dezember 1967 - ... Profil der SPD
Titelbild: Auf der Suche nach dem verlorenen Profil der SPD
Original Inhaltsbeschreibung:
Spiegel-Verlag/Hausmitteilung vom Datum: 4. Dezember 1967 - Betr.: Differenzen
Der absonderliche Fall von Kuppelei, über den auf Seite 123 ("Prozesse") berichtet wird, hat nicht nur das Schöffengericht in Neustadt an der Weinstrasse beschäftigt, sondern auch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Kaiserslautern provoziert. In Neustadt ging es um die Anwendung von Gesetzen, die dem Staat immer noch ein auf die Dauer unerträgliches Strafrecht gegenüber dem Allerprivatesten zubilligen. In Kaiserslautern ging es um den (daher) erst in diesem Heft veröffentlichten SPIEGEL-Bericht über diesen Fall. Als nämlich der Mainzer Redaktionsvertreter des SPIEGEL, Peter Adam, die Einzelheiten seines Textes bei den Beteiligten überprüfte, bat ihn der Prozessvertreter des Angeklagten, Rechtsanwalt Werner Reichert aus Kaiserslautern, seinen Namen in der Geschichte dieser heiklen Affäre nicht zunennen. Adam mochte das nicht zusagen, keineswegs aus Ungefälligkeit, sondern wegen des grundsätzlichen Gewichts eines solchen Zugeständnisses: Person und Argumentatäion des Verteidigers sind in aller Regel und Tradition wesentlicher
Bestandteil journalistischer Prozessberichte . Und aus offenbar ebenso grundsätzlichen Überlegungen wollte der Anwalt
sein Recht, nicht im Prozessbericht genannt zu werden, von einem Gericht bestätigt sehen. Er beantragte daher eine einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL und berief sich auf den Artikel 1 des Grundgesetzes, der den "Schutz der Menschenwürde" garantiert. Das Gericht wies den Antrag kostenpflichtig ab und begründete seine Entscheidung, ein öffentlich plädierender Anwalt müsse "damit rechnen, dass die Presse in Wahrnehmung berechtigter Interessen darüber berichtet und Stellung nimmt, wenn ein ernstliches Interesse zur Informierung der Öffentlichkeit besteht". Sicherlich ist die Sorge unbegründet, SPIEGEL-Leser würden denken, die rechtlichen Gründe, die ein Strafverteidiger vor Gericht mit forensischer Eloquenz vorbringt, bedeuten zugleich, dass er die Taten des Angeklagten billigt. Bei einer Diskussion in der Hamburger Universität ("Revolution 1967 - Studentenulk oder Notwendigkeit?" ) , an der die Studentenfunktionäre Dutschke, Litten und Nevermann, der Konstanzer. Soziologe Dahrendorf, der Berliner Politiker Ristock und der Herausgeber des SPIEGEL teilnahmen, warfen plötzlich SDS-Leute rosa Flugblätter ins Auditorium. Sie enthielten überraschende Enthüllungen, zum Beispiel diese: "Der SPIEGEL kostet 1,50 pro Exemplar. Er wird von Springer gedruckt. D. h . : Pro Nummer gehen 85 Pfennig an Springer, das sind 250 Millionen im Jahr. " Nun stimmt das zwar nicht ganz
und auch nicht halb. Aber gesetzt, die unterstellten Zahlen wären richtig gewesen, würde sich auch nur eine Summe von etwa 40 Millionen Mark ergeben: Die Studenten haben sich beim Multiplizieren um 200 Millionen vertan. Kopfrechnen, wie
so oft bei exquisiten Geistern, schwach.
4 Dezember 1967
Seitenanzahl: 226 Seiten
Sprache: Deutsch
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