Der Spiegel Nr.25 / 13 Juni 1966 - Agenten, Saboteure, Spione
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Der Spiegel Nr.25 / 13 Juni 1966 - Agenten, Saboteure, Spione

Titelbild: Spiegel-Gespräch mit Verfassungsschutz-Präsident Schrübbers - Agenten, Saboteure, Spione - Geheimdienste in der Bundesrepublik

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Original Inhaltsbeschreibung:

Spiegel-Verlag/Hausmitteilung vom Datum: 13.Juni 1966 - Betr.: PdZ

Drei "relative Personen der Zeitgeschichte", allesamt Kriminalbeamte der Sicherungsgruppe Bonn, witterten grosse Kasse und gedachten "Schmerzensgeld" zum Aus­gleich für erlittene seelische Unbill einzuklagen. Der immer fröhliche Regierungskriminalrat Karl Schütz, seinerzeit Einsatzleiter einer vielbespro­chenen Aktion gegen ein Hamburger Nachrichtenmagazin, sowie der Kriminalkommissar Siegfried Heider und der Kriminalhauptkommissar Heinz Lübke, relativer Held eines der am besten verkauften SPIEGEL-Titel, fühlten sich durch einen Bericht im "Stern" vom November 1962 beleidigt, in dem sie als Mitwirkende an der SPIEGEL­ Aktion zwar nicht genannt, aber abgebildet worden waren. Auch trugen sie vor, so referierte das Prozess­gericht, sie "müssten jetzt damit rechnen, dass ihr Aussehen gegnerischen Nachrichtendiensten bekannt geworden sei. Hierdurch werde ihre ... Sicherheit Kläger Heider (1.), Häftling Augstein Kläger Lübke, Häftling Augstein gefährdet". Eine Strafkammer des Landgerichts Hamburg und, auf Beschwerde der Kläger bemüht, das Han­seatische Oberlandesgericht hatten die Strafbar­keit der Veröffentlichung geprüft und verneint. Die drei im "Stern" so genannten Sicherheitshüter (Land­gericht Düsseldorf: " ... Bezeichnung mag unangemes­sen sein, ist aber ... noch nicht ... beleidigend .. ") hielten die Hamburger Entscheidungen "nicht für zu­treffend" und liessen ihre Sache im Rheinischen neuer­lich vortragen, diesmal einer Zivilkammer mit der Forderung nach je DM 10000,00 (in Worten: zehntausend Deutschen Mark) seelischen Schmerzensgeldes, plus vier Prozent Zinsen seit dem 11. November 1962. Die Düsseldorfer Richter schieden zwischen- "absoluten", Personen der Zeitgeschichte "zu dieser Personen­
gruppe gehören die Kläger sicherlich nicht" - und "relativen" PdZ, dies sich gefallen lassen müssen, in Presseberichten als Randfiguren zu erscheinen. Da es sich bei der Besetzung des SPIEGEL im Oktober 1962 "um ein besonders bedeutendes Ereignis der Zeitgeschichte handelte, gilt für Recht: "Die Bilder sind daher ins­gesamt einschliesslich der mit abgebildeten Kläger, als Bildnisse der Zeitgeschichte anzusehen, die grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Kläger ver­öffentlicht werden durften. Die Klage wurde abgewie­sen. Statt beim "Stern" zur Kasse zu treten, zahlen die Beamten nun Kosten bei der Gerichtskasse ein.

13 Juni 1966

Seitenanzahl: 138 Seiten

Sprache: Deutsch

DS-DE.1966.nr.25

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