Der Spiegel Nr.21 / 19 Mai 1965 - Deutschland und die Briten
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Der Spiegel Nr.21 / 19 Mai 1965 - Deutschland und die Briten

Titelbild: Elizabeth in Bonn: Deutschland und die Briten

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Original Inhaltsbeschreibung:

Das SPIEGEL-Verfahren ist noch nicht aus. Der 3 Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich die Ent­scheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Oberst i, G. Alfred Martin vorbehalten. Erst wenn auch Martin außer Verfolgung gesetzt wird, können wir ganz zu­frieden sein.

Die Eröffnung des Hauptverfah­rens gegen Conrad Ahlers und mich hat der 3. Senat abgelehnt. Was an der SPIEGEL-Affäre Substanz war, ist damit gerichtlich erledigt worden. Generalbundesanwalt Ludwig Mar­tin hat erlebt, was vor ihm noch kein Chef einer obersten Anklagebehörde in Deutschland seit 1870 erfahren haben dürfte: Der Bundesgerichts­hof lehnte es in einer vom General­bundesanwalt selbst unterschriebe­nen Klagsache ab, das Hauptver­fahren zu eröffnen und Hauptver­handlung anzuberaumen.

Einige Tatsachen in den beiden von der -Bundesanwaltschaft inkriminierten Artikeln seien möglicherweise Staatsgeheimnisse gewesen - der Senat legt sich da keineswegs fest. Jedenfalls sei Ahlers und mir nicht zu beweisen, daß wir damit gerechnet hätten, in den Artikeln Staatsgeheimnisse preiszugeben, zumal der Bundesnachrichtendienst auf zwei an ihn gerichtete bedeutsame Fragen, keine Sicherheitsbedenken geäußert hatte.

Der volle Wortlaut des Beschlusses liegt uns derzeit noch nicht vor. Wir können dazu nicht Stellung nehmen. Aber wir dürfen den Kontrast zu den amtlichen Auslassungen der so­zusagen ersten Stunde hervorheben. Wenn der Bundesgerichtshof in zwei­einhalb Jahren noch nicht, fest­stellen konnte, ob überhaupt Staats­geheimnisse publiziert wurden, wird­ man den Vorwurf, wir hätten am, Landesverrat Geld verdient, kaum aufrechterhalten. Wir hatten keinen Abgrund von Landesverrat im Lande, sondern Zeitungen, in denen die militärpolitische Diskussion bestrit­ten wurde.

Es war auch nicht der ernsteste Verdacht eines Landesverrats, der in, der Nachkriegsgeschichte bisher überhaupt entstanden ist (so Her­mann Höcherl vor dem Bundestag), auch nicht der schwerste Verdachts­fall seit Bestehen der Bundesrepublik (so Regierungssprecher von Hase). Vielmehr wünschten einige Leute, es möge der schwerste Verdachtsfall sein. Das Gutachten aus dem Ver­teidigungsministerium sah die Sicher­heit der Bundesrepublik in 37 Punk­ten des Artikels Bedingt abwehr­bereit, zum Teil auf das schwerste, gefährdet.

War Conrad Ahlers der Typ des rasenden Reporters, der um jeden Preis auf Nachrichten Jagd macht, von denen er im Grunde nichts ver­steht (Bundesrichter Dr. Willms 1962)? Es scheint nicht so. Die Vertei­digungs Verantwortlichen der drei westlichen Schutzmächte haben das nicht so gesehen, sonst hätten sie nicht mit Ahlers diskutiert. Und der Bundesgerichtshof stellt fest, Ahlers habe nicht sein gesamtes Wissen veröffentlicht und Teile der Endfas­sung des Artikels Bedingt abwehr­bereit gegenüber den Entwürfen wesentlich verallgemeinert und ab­geschwächt.

Welche Stimmung muß damals in Deutschland gewesen sein, wenn Winfried Martini im Bayrischen Rundfunk sagen konnte: Landes­verrat ist eines der widerlichsten Verbrechen. Daher ist die Empörung über die Aktion der Bundesanwalt­schaft nicht weniger widerlich.

Gerhard Ritter, dem namhaftesten unter den noch lebenden Senioren der Historiker-Zunft, trieb der SPIEGEL-Artikel die Zornesröte ins Gesicht. Er beklagte den Sen­sationshunger der Allzuvielen. Daß es sich hier um eine verantwor­tungslose Preisgabe höchst wichtiger militärischer Geheimnisse mitten im Kalten Krieg handelte, das zu erken­nen bedurfte es wahrhaftig weder des militärischen noch des juristi­schen Sachverstandes.

Einer den Westen schädigenden und oft vom Osten zitierten Zeit­schrift das Handwerk zu legen, war laut Welt am Sonntag das Ziel der Bundesanwälte. Christ und Welt sah richtig voraus, schon der Respekt vor der Bundesanwaltschaft verbiete es anzunehmen, diese werde Angst vor der eigenen Courage bekommen und die Pflöcke wieder zurückstek­ken.

Bild, wie immer schlicht und gradlinig, bekräftigte den Grund­satz, den Bild schon immer vertre­ten hat: Landesverrat hat nichts mit Pressefreiheit zu tun!

Noch einmal, welch eine Stim­mung! Wir sind froh sagen zu kön­nen, daß unser Vertrauen in den Gerechtigkeitswillen des Bundes­gerichtshofs nie geschwankt hat. Freilich, man hat uns gestützt, Sie und viele nicht am SPIEGEL Interessierte haben uns gestützt.

Auf den Kommentar des CDU­ Abgeordneten Max Güde bin ich neugierig. Wäre er Generalbundesanwalt geblieben, so hätte es vielleicht keine SPIEGEL-Affäre gegeben; so hätte er auch manch Befremdliches nicht von sich gegeben.

Der Prozeß gegen den SPIEGEL muß stattfinden, hat Güde am 20. März 1964 gesagt, damit die Ju­stiz die einmal aufgeworfenen Fragen auch beantworten kann. Und: Der Prozeß wird, und das ist keine Pro­gnose von mir, stattfinden. Dann wieder, im Oktober 1964: Eine Hauptverhandlung solle man nicht vor den Bundestagswahlen stattfin­den lassen.

Was man unter dem SPIEGEL­ Prozeß verstanden hat, wird nicht stattfinden. Eine unabhängige Ju­stiz hat vor den Bundestagswahlen damit Schluß gemacht.

  • TITELGESCHICHTE Elizabeth II
  • SPIEGEL-GESPRÄCH Mit dem CDU·MdB Professor Dr. Adolf Süsterhenn
  • BONN:
    SPIEGEL Affäre
    Schröder
  • Interview:
    Mit dem CSU-mdB Freiherr zu Guttenberg
  • Affären: Vialon
  • Wertpapeire: Sechsprozenter
  • Bundesländer:
    Niedersachsen
    Konkordat
  • Kulturpolitik: Saubere Leinwand
  • Berlin: Mauer
  • Sowjetzone: Wahlen
  • Industrie: Du Pont
  • Serie: Die Russen in Berlin 1945
  • Studenten: Bildung
  • Zweiter Weltkrieg: Vermisste
  • Ernährung: Lebensmittel
  • Rüstung: Sowjet-Raketen
  • Frankreich: Minister
  • Städte: Paris
  • Belgien: Sozialisten
  • Sport: Fußball
  • Museen: Israel
  • Theater: Waldmann

19 Mai 1965

Seitenanzahl: 142 Seiten

Sprache: Deutsch

DS-DE.1965.nr.21

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